
Anbindehaltung für Rinder – Verbot & Umbau
Stand: 01.07.2025*
Die Anbindehaltung von Rindern ist seit langem ein bewährtes Haltungssystem, das in vielen Viehbetrieben – besonders in kleinen und mittleren – nach wie vor verbreitet ist. Mit den steigenden Anforderungen an den Tierschutz und den gesetzlichen Entwicklungen rückt die Zukunft dieser Haltungsform zunehmend in den Fokus. Immer wieder wurde in der Vergangenheit ein Rückbau beziehungsweise ein Verbot der dauerhaften Anbindehaltung diskutiert, die genaue Umsetzung und der Zeitpunkt sind bis dato jedoch ungewiss.
Für viele Landwirte stellt sich daher die Frage: Lohnt sich der Umbau eines bestehenden Anbindestalls bereits jetzt? Welche Alternativen bieten sich für die Haltung von Milchkühen und anderen Rindern an? Und welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Umstieg auf tierfreundlichere Stallkonzepte?
Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zur Anbindehaltung, die Vor- und Nachteile dieses Systems sowie praxisnahe Lösungen für den Umbau oder Neubau von Rinderställen. So können Sie Ihre Kühe zukunftssicher und tierschutzgerecht halten – und zugleich die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs im Blick behalten.
Unsere BayWa-Services rund um die Rinderhaltung
Mit über 100 Jahren Erfahrung in der Landwirtschaft ist die BayWa Ihr zuverlässiger Partner in der Rinderhaltung. Ob die Anbindehaltung von Milchkühen oder Mastvieh, der Umbau oder Neubau von Ställen, hochwertiges Rinderfutter, moderne Stallausstattung oder Tiergesundheit – unsere erfahrenen Expertinnen und Experten stehen Ihnen mit fundierter Beratung zur Seite. Wir entwickeln zusammen mit Ihnen individuelle Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Betrieb abgestimmt sind. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder über unser Kontaktformular, oder besuchen Sie einen unserer BayWa-Standorte. Wir freuen uns auf Sie!
* HInweis: Der Inhalt dieser Webseite inklusive aller enthaltenen Informationen welcher Art auch immer ist unverbindlich und dient rein der Information. Die Webseite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Qualität oder Reproduzierbarkeit. Sie stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, noch kommt den enthaltenen Informationen, außer es ist anderweitig vereinbart, ein Vertragswert zu. Die BayWa AG übernimmt daher keinerlei Haftung für die Inhalte. Das Werk inkl. Texten, Grafiken und sonstigen Materialien ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne entsprechende Einwilligung der BayWa AG weder ganz noch in Einzelteilen in irgendeiner Form genutzt oder verändert werden.