KULAP Bayern 2024
Alle Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms
Stand 01.12.2024*
Vielfältige Fruchtfolgen, Blühflächen und Schutzstreifen oder der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel … Alle Vorgaben des Kulturlandschaftsprogramms KULAP zahlen in die großen Gesamtziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ein.
Förderungen für insgesamt 39 Maßnahmen im Grünland und Ackerland, aber auch für Landschaftselemente sowie kleine Strukturen und Feldstücke stehen zur Verfügung. Wenn Sie in der Förderperiode von 2024 bis 2028 in Bayern davon profitieren möchten, sollten Sie sich auskennen und wissen, was zu beachten ist. Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen – kompakt und übersichtlich!
Unsere Inhalte rund um KULAP
Sie haben jede Menge Fragen zum Kulturlandschaftsprogramm und der Förderung in Bayern? Bei uns erhalten Sie einen praktischen Überblick über alle KULAP-Maßnahmen und Kombinationsmöglichkeiten. Darüber hinaus finden Sie professionelle Tipps und Produktempfehlungen unserer Pflanzenbau-Beraterinnen und Berater.
- KULAP einfach erklärt
- KULAP Maßnahmenübersicht
- Grünland (K10–K22)
- Ackerland (K30–K61)
- Sonderbereiche (K70–K99)
- Investive Maßnahmen (I80–I88)
BayWa-Services für Ihre KULAP-Maßnahmen
Die BayWa ist Ihr Partner für die Landwirtschaft und blickt stolz auf hundert Jahre Erfahrung zurück. Wir bieten Ihnen nicht nur kompetente Beratung, sondern auch einen umfassenden Service, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder unser Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gern bei allen Themen rund um die GAP-Reform zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der KULAP-Maßnahmen.