
FAKT II Baden-Württemberg (BW)
Alle Maßnahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Stand Dezember 2024*
Geschützte Lebensräume im Grünland, gefährdete Tierrassen, ökologischer Landbau, Gewässer- und Erosionsschutz – Die Maßnahmen von FAKT II gehören zur großen Strategie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 bis 2027.
Sie umfassen ein breites Angebot und zahlreiche Möglichkeiten für Förderungen, stellen die Landwirtschaft jedoch auch vor Herausforderungen in Sachen umweltschonende Pflanzenerzeugung oder tiergerechte Haltungsverfahren. Bei uns erhalten Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema FAKT II – einfach und verständlich erklärt.
Unsere Inhalte rund um FAKT II
Um was geht es bei FAKT II, in welchem Bundesland gelten die Maßnahmen und welche Förderungen für Landwirte gibt es? Wie stellt man einen Förderantrag und was ist aus dem bisherigen FAKT Vorantrag geworden? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen und verraten Ihnen alles Wichtige rund um das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl.
BayWa-Services für Ihre FAKT-II-Maßnahmen
Sie möchten die Förderungen von FAKT II beantragen? Aber Sie haben Fragen? Kein Problem! Wir bieten eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, aber auch umfassende Services und geeignete Produkte, damit Sie alle Vorgaben und Anforderungen kinderleicht erfüllen können. Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail oder Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen gern bei allen Themen rund um die GAP-Reform zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der FAKT II-Maßnahmen.
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